USt - Vergütungsverfahren

EU und Drittstaaten

Waren Sie als Unternehmer im Ausland ? Haben Sie Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, Tankkosten gehabt? Haben Sie sich über die ausländische Umsatzsteuerbelastung welche im Inland nicht abgezogen werden kann geärgert?

 

Die ausländische Umsatzsteuer kann Ihnen von dem jeweiligen

Staat unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden !

 

Sprechen Sie uns an, Wir helfen Ihnen dabei die ausländische 

Umsatzsteuer zurückzuerhalten !

 

 

 

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